zwischen Bayern und Österreich

Auf dem 1,3 Kilometer langen DomQuartier-Rundgang durch den weitläufigen Dom-und Residenzbereich wandelt man auf geschichtsträchtigem Boden – auch wenn man den Weißen Saal, einen der Prunkräume der Residenz, betritt. Mit ihm beherbergt das DomQuartier einen der wichtigsten Orte des Jubiläumsjahres 2016. Denn hier wurde nach zwei Jahrzehnten ständiger Machtwechsel im Land am 1. Mai 1816 der offizielle Übernahmevertrag zwischenBayern und Österreich unterzeichnet. Dieser beurkundet u.a. nicht nur die neuen Grenzen des Landes Salzburg und die Eingliederung in Österreich, sondern bezeugt  auch einen neuen geschichtlichen Abschnitt für Salzburg.

Die Salzburger Burgen & Schlösser zeigen in Kooperation mit Salzburg 20.16 eine künstlerisch-mediale Inszenierung in Form einer humorvollen Unterredung der beiden Hofkommissäre während des Übergabeprozederes, die im Rahmen des Rundgangs durch das DomQuartier Salzburg ab Mitte April zu sehen ist.

 

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Der Vertragstext, den die beiden Kommissäre, Carl Graf von Preysing und Bernhard Freyherr von Hingenau, im Weißen Saal unterzeichneten, lautet:

 

Protokoll
Ueber die Uebergabe der durch den am 14ten April 1816 zu München abgeschloßenen Staatsvertrag von der Krone Baiern an Oestreich abgetretten[e]n Länder
und Gebiets Theile.

Nachdem in Folge eines zwischen S. Majestät dem Kaiser von Österreich und S. Majestät dem König von Baiern am 14ten April d. J. 1816 zu München geschlossenen
Staats-Vertrages die Theile des Hausruk Viertls und des Innviertl, sowie sie im Jahr 1809 von Oestreich abgetretten worden sind, ferner das Amt Vils, und endlich das Herzogthum Salzburg,
gleichfals so wie dasselbe im Jahre 1809 von Oestreich abgetretten wurde, jedoch mit Ausnahme der Aemter Waging, Titmoning, Teisendorf und Laufen, in so ferne dieselben auf dem linken Ufer der
Salzach und der Saale gelegen sind, welche Aemter mit ihren Zugehörungen, und Zuständigkeiten mit vollem Eigenthume und Suverenität ferner bey dem Königreich Bayern verbleiben,
an S. Majestät den Kaiser von Österreich wieder abgetretten werden, und nach dem der im 16ten Artikel des Vertrags zur Uebergabe an S. k.k. apostolische Majestät bestimte Termin mit dem heutigen Tage eintritt,
so sind zum Vollzuge der Vertragsmässigen Länder Uebergabe als Hofkomissarien ernan[n]t, und von ihren allerhöchsten Höfen besonders bevollmächtiget und beauftragt worden, und zwar zur Uebergabe der
königl. bairi[schen]Kämerer, General-Komissär des Salzachkreises, Commandeur des königlich bairischen Zivil Verdienst Ordens der bayrischen Krone und des Johanniter Ordens Ehrenritter,
Herr Karl Graf von Preysing – zur Uebernahme aber der k.k. wirkliche geheime Raths Präsident der Regierung, des Landrechts u der Stände des Erzherzogthums Oestreich ob der En[n]s, Herr Bernhard Gottlieb Freyherr von Hingenau,
welche beyde Hofkomissarien nach wechselseitiger Anerkennung, richtigen Befunde, und Auswechslung ihrer Vollmachten zur wirklichen Landes Uebergabe und Uebernahme geschritten sind.

1816 Mai 1. Salzb. 86/5

[Seite 2]

Es übergiebt sonach der königlich bairische Herr Hofkomissär Karl Graf von Preysing Kraft der ihm ertheilten unterm 18ten April 1816 ausgefertigten Vollmacht, und in Gemäßheit der ihm unterm 22ten desselben Monats
und Jahres gegebenen königlichen Instruktion an den kaiserlich königlichen oesterreichischen dazu bevollmächtigten Herrn Hofkomissär, die Theile des Hausrukviertels, und des Innviertl nach den jenigen Gränzen,
wie diese Länder im Jahre 1809 von Oestreich abgetretten worden sind. Ferner übergiebt der königlich bairische Herr Hofkomissär Karl Graf von Preysing an den k.k. oestreichischen Herrn Hofkomissär
Bernhard Gottlieb Freyherr von Hingenau das Amt Vils und endlich das Herzogthum Salzburg, so wie letzteres im Jahre 1809 von Oestereich abgetretten worden, jedoch mit Ausnahme der Aemter Waging, Titmoning,
Teisendorf u Laufen, in so ferne dieselben auf dem linken Ufer der Salzach und der Saale gelegen sind, als welche Aemter samt allen ihren Zugehörungen, und Zuständigkeiten mit allem Eigenthum und Suverenität
der Krone Baiern verbleiben. Alle solchergestalt durch den königlich baierischen Herrn Hofkomissär übergebenen Länder übernim[m]t der kaiserlich konigliche ostereichische Herr Hofkomissär Kraft seiner Vollmacht,
in der Art, wie dieselben übergeben worden sind, als künftige Bestandtheile des oestereichischen Kaiserstaats. Dem zu Folge hat der koniglich bayrische Herr Hofkom[m]issär Karl Graf von Preysing das anliegende
zu München unterm 30ten April 1816 ausgestelte königliche Abtrettungs Patent öffentlich vorlegen und anheften, die königl. Hoheitszeichen aber abnehmen, die königlichen Wachtposten zurückziehen lassen,
und jene mit den abgetrettenen Ländern übergehenden Staatsdiener welche bey dem gegenwärtigen Uebergabsakt anwesend waren, der königlich[en] Majestät geschworene Pflichten unter Bezeugung der allerhöchsten
Zufriedenheit über ihren bewiesenen Diensteifer und die dem Lande geleisteten treu[e]n Dienste feyerlich entbunden. Eben so hat der k.k. oestreichische Herr Hofkomissär Bernhard Gottlieb

[Seite 3]

Freyherr von Hingenau das beygeschlossene zu Conegliano am 22ten April ausgefertigte k.k. oestreichische Besitzergreifungs Patent oeffentlich vorlesen und anheften, dann die k.k. oesreichischen Wappen und Insignien
an die Stelle der königlich bairischen aufrichten – die konigl. bairischen Wachtposten von oestreichischen Truppen beziehen – und jene mit den übernom[m]enen Ländern übergehenden Staatsdiener, welche bey dem
gegenwärtigen Uebernahmsakt anwesendwaren, sich vorstellen lassen. Urkundlich dessen wurde gegenwärtiges Protokoll doppelt ganz gleich lautend ausgefertigt, und von beyden Herrn Hofkomissarien
eigenhändig unterzeichnet und gesiegelt.

Geschehen Salzburg in der Residenz den 1ten May 1816.

[Siegel] Carl Graf von Preysing.
Königl: baierischer Hofkommissär

[Siegel] Bernhard Freyherr Hingenau
k.k. Uebernahms Hofkom[m]issär […]

(Transkription des in der Bayerischen Staatsbibliothek befindlichen Übernahmevertrags)